Stellplatzordnung

für Wohnmobilstellplätze P3-Parkplatz Neustadtmühlendamm

Mit dem Lösen der Stellplatzgebühr wird diese Stellplatzordnung anerkannt. Betreiberin des Stellplatzes ist die Stadtwerke Peine GmbH, Woltorfer Str. 64, 31224 Peine.

Für einen angenehmen Aufenthalt und einen reibungslosen Ablauf, ist die Stellplatzordnung einzuhalten. Mit der Nutzung des Stellplatzes kommt ein Vertrag zu den nachstehenden Bedingungen zustande.

1. Nutzungsberechtigte

Der Stellplatz ist für Wohnmobile mit polizeilich zugelassenen Kennzeichen freigegeben. Nicht zugelassen auf diesen Stellplätzen sind PKW, Wohnanhänger, Caravans, Zelte und Wohnmobile ohne WC und Schmutzwassertank. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz sind die Ausübung eines Gewerbes sowie jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten.

2. Öffnungszeit und Aufenthaltsdauer

Der Platz ist ganzjährig geöffnet. Die Aufenthaltsdauer ist jedoch beschränkt auf max. drei Tage. Der Aufenthalt ist nur nach Zahlung der Stellplatzgebühr gestattet. Diese ist an der Kasse des P3 Schwimmbades zu entrichten. Hier sind auch die Wertmarken für die Ver- und Entsorgung erhältlich. Ein gemieteter Platz ist am Abfahrtstag bis 15:00 Uhr zu räumen.

3. Stellplätze

Auf unserem Parkplatz Neustadtmühlendamm gibt es drei Wohnmobilstellplätze mit Stromversorgung. Die Stellplätze sind schräg zur Beeteinfassung angeordnet.

4. Ver- und Entsorgung

Für jeden Stellplatz ist ein Stromanschluss vorgesehen. Die maximal zulässige Stromstärke beträgt 10A/h. Die Anschlüsse werden über Wertmarken freigeschaltet. Eine Stromentnahme für Klimageräte oder Elektroheizer ist unzulässig. Ladevorgänge für Hybrid- oder Elektrofahrzeuge und Betreiben von Generatoren sind untersagt.

An der zentralen Ver- und Entsorgungsstation ist die Zapfstelle für Frischwasser zur Befüllung von Frischwassertanks zu finden, die ebenfalls durch Wertmarken freigeschaltet wird. Hierfür sind nur eigene und hygienisch einwandfreie Schläuche zu benutzen. Die Fläche ist unmittelbar nach Betankung wieder zu räumen. In der Wintersaison steht Wasser aus Frostschutzgründen nur eingeschränkt zur Verfügung.

An der Entsorgungsstation befindet sich eine Grauwasser-Ablassstelle für Nicht-WC Abwasser. Die Fläche ist unmittelbar nach Entleerungsvorgang zu räumen. Wasser steht in der Wintersaison aus Frostschutzgründen nicht zur Verfügung.

An der Entsorgungsstation befindet sich eine Kassetten-Entleerungsstation für WC Abwasser. Die Anlage ist mit einer Spüleinrichtung versehen, die nach Ablassen Ihres Tanks betätigt werden muss. Der vorhandene Spülschlauch (Achtung, kein Trinkwasser!) kann zur Spülung der Kassetten genutzt werden. In der Wintersaison steht fließend Wasser aus Frostschutzgründen nur eingeschränkt zur Verfügung.

Es dürfen nur Restmüll und Wertstoffe entsorgt werden, die während des Aufenthalts angefallen sind. Der Abfall ist in Restmüll und Wertstoffe zu trennen. Sperrmüll darf nicht abgestellt werden. Die Abgabe des Mülls ist an der Kasse des P3 anzumelden.

5. Verhaltensregeln

Auf dem Wohnmobilstellplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf dem gesamten Parkplatz gilt Schrittgeschwindigkeit. Auf andere Wohnmobilisten und Anwohner ist Rücksicht zu nehmen, indem Lärmbelästigungen wie Türenschlagen und laute Musik zu vermeiden sind.

Ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe bei  Zimmerlautstärke. Der Platz ist sauber zu halten und die Parzelle ist so zu verlassen, wie sie man sie selbst vorzufinden wünscht. Offenes Grillfeuer oder Feuerstellen sind nicht zulässig.

6. Haustiere

Haustiere sind bedingt erlaubt und sind vorab per E-Mail anzumelden. Die Hinterlassenschaften Ihres Tieres sind ordnungsgemäß zu entfernen und zu entsorgen.

7. Stellplatzgebühr

Die Stellplatzgebühr berechnet sich je Wohnmobil und mitreisende Personen sowie angefangene 24 Stunden. Darin enthalten ist die Versorgung mit Strom und Frischwasser sowie ein Badeintritt für die erste Person. Die Preise sind an der Kasse im P3 zu erfragen oder unter www.stadtwerke-peine.de\baden einzusehen.

Für unberechtigt parkende Wohnmobile oder Fahrzeuge sowie die unentgeltliche Entsorgung von Grauwasser, WC - Kassetten oder Müll wird eine Gebühr von 37,50 € fällig.

Der Wohnmobilstellplatz ist unbewacht. Benutzung und Befahren des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber sind ausgeschlossen.

Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint.

Kontakt

E-Mail: p3@stadtwerke-peine.de
Fon: +49 5171 46274

Öffnungszeiten P3

Montag bis Freitag von 7:00 – 19:00 Uhr

Wochenende/Feiertage von 8:00 – 19:00 Uhr

Stellplatzadresse

P3

Neustadtmühlendamm 11

31226 Peine

Peine, 1. August 2021